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   BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85   

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BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen vorsätzlichen Vollrauschs - Möglichkeit einer strafmildernden Auswirkung einer extremen Labilität , Frustrationsintoleranz, weitgehenden Interessenlosigkeit , Lethargie, Gefühlskälte, Aggressivität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Ergebnisse des vorausgegangenen Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Sonderausschuß Strafrechtsreform 2. Bericht, BTDrucks. V/4085 S. 31; Horstkotte, Sonderausschuß 117. Sitzung der 5. Wahlperiode S. 2319; Beyer, Sonderausschuß 43. Sitzung der 4. Wahlperiode, S. 806 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 67 Rdn. 7; Müller-Dietz NJW 1980, 2789, 2790; kritisch: Hanack LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 36 und JR 1978, 399, 403; Lenckner in Handbuch der forensischen Psychiatrie I S. 233 f.; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel, S. 162).
  • BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Das Landgericht hätte daher prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte aufgrund dieser Alkoholsucht von einem derart unwiderstehlichen Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß bei dem hier abgeurteilten Sichbetrinken seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154).
  • Drs-Bund, 14.04.1969 - BT-Drs V/4085
    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Ergebnisse des vorausgegangenen Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Sonderausschuß Strafrechtsreform 2. Bericht, BTDrucks. V/4085 S. 31; Horstkotte, Sonderausschuß 117. Sitzung der 5. Wahlperiode S. 2319; Beyer, Sonderausschuß 43. Sitzung der 4. Wahlperiode, S. 806 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 67 Rdn. 7; Müller-Dietz NJW 1980, 2789, 2790; kritisch: Hanack LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 36 und JR 1978, 399, 403; Lenckner in Handbuch der forensischen Psychiatrie I S. 233 f.; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel, S. 162).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Der Bundesgerichtshof hat für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m. Anm. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    27. Juli 1983 - 3 StR 239/83; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH, Beschl. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - bei Theune NStZ 1986, 154; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441.
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93

    Strafzumessung bei der Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags in

    Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34).
  • BGH, 09.10.1986 - 1 StR 445/86

    Hinderung der Fähigkeit übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke zu unterlassen

    Bei diesem psychischen Zustand des Angeklagten hätte das Landgericht hinsichtlich der Verurteilungen wegen Vollrausches (Fälle II 2 und 8 der Gründe) prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte auf Grund seiner Alkoholsucht von einem derart starken Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154 und 419; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1986 - 3 StR 581/85 - und Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441).
  • BGH, 01.07.1986 - 1 StR 317/86

    Möglichkeit der Durchführung einer Richtigkeitskontrolle durch Zeugenbeweis -

    Das nunmehr entscheidende Tatgericht wird die von der Rechtsprechung in neuerer Zeit zu diesem Problem entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 140; Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 1 StR 504/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - sowie Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85 -, sämtlich bei Holtz MDR 1986, 442 f.) zu berücksichtigen und ferner zu beachten haben, daß § 67 StGB - insbesondere auch Abs. 2 - inzwischen durch das Dreiundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 geändert worden ist.
  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
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